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Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Benjamin Doth
TutoRing Institut für Nachhilfe & Starke Familien
Marktstr. 24
74722 Buchen (Odenwald)

Kontakt:

Telefon: +49 (0) 151 21 35 17 30
E-Mail: info@tutoring-nachhilfe.de

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Name und Sitz des Versicherers:
SV SparkassenVersicherung
Gebäudeversicherung AG
Löwentorstraße 65
70376 Stuttgart

Geltungsraum der Versicherung: Deutschland

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

TutoRing Institut für Nachhilfe & Starke Familien
Benjamin Doth
Marktstr. 24
74722 Buchen (Odenwald)

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https://ec.europa.eu/consumers/odr

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Quelle: eRecht24

Technische Umsetzung / Realisierung / Layout:

Studio Orange

CMS: REDAXO

AGB

I Allgemeines
TutoRing Institut für Nachhilfe & Starke Familien (im folgenden “TutoRing”) ist ein Unternehmen mit Sitz in Buchen, das im Rahmen seiner Möglichkeiten Nachhilfeunterricht in allen Fächern, Prüfungskurse, Sprachkurse, Kurse zur Kompetenzentwicklung sowie ein begleitendes Kinder- und Jugendcoaching und weitere Beratungsangebote der ambulanten Jugendhilfe und des Familienrechts anbietet (näheres hierzu siehe Punkt II).

II Art und Umfang der Leistung
TutoRing bietet ausschließlich Einzelunterricht für die Sekundarstufe 1 und 2 in allen gängigen Fächern an, soweit Lehrkräfte (Tutoren) hierfür zur Verfügung stehen. TutoRing wird nach bestem Bemühen versuchen die vom Kunden gewünschten Nachhilfefächer anzubieten, ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. TutoRing verpflichtet sich die Qualifikation seiner Tutoren überprüft zu haben und diese durch ein ergänzendes Angebot an Fortbildungsmöglichkeiten zu erweitern. Alle Tutoren der TutoRing sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Tätigkeit eine interne Fortbildung zu durchlaufen und eine unterrichtsbegleitende Prüfung abzulegen. Bei entsprechender Qualifikation der Lehrkraft und Nachweis einer mehrjährigen Unterrichtserfahrung im Bereich der Lernförderung kann die Institutsleitung nach eigenem Ermessen eine Ausnahmegenehmigung erteilen, welche die Lehrkraft von der Fortbildungspflicht befreit. Die Kosten für die Fortbildungsmaßnahme werden von TutoRing übernommen.

Im Geschäftsbereich Jugendhilfe/Familienrecht/Elternberatung werden folgende Leistungen angeboten bzw. im Auftrag durchgeführt:

  • Verfahrensbeistandschaft (§ 158 Abs. 2 FamFG)
  • Umgangspflegschaft (§ 1684 BGB)
  • Beistandschaft in Verfahren der Kinder- und Jugendhilfe
    (§ 13 SGB X)
  • Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII)
  • Elternberatung Autismus
  • Beratung in Erziehungsfragen
  • Beratung für Eltern in besonderen Lebenslagen

Die eingesetzten Fachkräfte im Geschäftsbereich Jugendhilfe/Familienrecht/Elternberatung haben eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung oder verfügen über eine mehrjährige Erfahrung in der pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und den Nachweis entsprechender Fort- und Fachausbildungen.

III Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen
Vertragslaufzeiten bestehen nicht, die Unterrichtszeiten für die Lernförderung werden individuell für jeden Schüler mit dem Vertragspartner geregelt. Das Dienstleistungsverhältnis kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
Es bedarf hierfür der Schriftform.

IV Kosten
Eine Einzelnachhilfestunde á 60 min (bei Unterricht 1 X / Woche) wird mit monatlich 120,00 EUR berechnet (entspricht einem Stundensatz von 30,00 EUR). Sollte der Vertragsnehmer seiner Pflicht, das Schulgeld ordnungsgemäß zu begleichen, nicht nachkommen oder nachkommen können, so wird die TutoRing ein Mahnverfahren einleiten und ab Erhalt der 3. Mahnung den Nachhilfeunterricht vorläufig einstellen. Nach vollständig erfolgter Begleichung des offenen Schulgeldes kann der Nachhilfeunterricht fortgesetzt werden.

Für den Geschäftsbereich Jugendhilfe/Familienrecht/Familienberatung werden folgende Kostensätze fällig:

  • Stundensatz Fachkraft: 40.00 €
  • Kilometerpauschale: 0.30 €/Kilometer

Die Abrechnung des Stundensatzes erfolgt monatlich per Rechnung.

Für die Durchführung von Workshops und Trainings fallen Kosten entsprechend des jeweils gültigen Leistungskatalogs an.
Kosten für Fortbildungen und individuelle Vorträge werden (je nach Leistungsumfang und Vorstellungen des Auftraggebers) durch Vorlage eines Angebots gesondert geregelt.

V Fortzahlung / Kursangebot in den Ferienmonaten
Findet in den Ferienmonaten kein regulärer Unterricht statt, so hat der Dienstleistungsnehmer die Möglichkeit, ersatzweise die Ferienkursangebote der TutoRing zu nutzen. Die Fortzahlung des Schulgeldes in den Ferienmonaten hat einen unmittelbaren Anspruch des Dienstleistungsnehmers auf einen Ferienkursplatz zur Folge. Nutzt der Dienstleistungsnehmer das Ferienkursangebot der TutoRing Nachhilfe nicht, so besteht kein Anspruch auf Ersatz. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Ferienzeiten, die außerhalb der Sommermonate stattfinden (Faschingsferien, Osterferien, Pfingstferien, Herbstferien). Während dieser Zeiten findet geregelter Unterricht im Umfang von mindestens einer Unterrichtswoche statt. Während der Weihnachtsferien findet kein Unterricht statt.

VI Pflichten des Dienstleistungsnehmers
Der Dienstleitungsnehmer verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Zahlung des vereinbarten Betrages für die Dienstleistung durch die TutoRing.
Des Weiteren verpflichtet sich der Dienstleistungsnehmer die vereinbarten Unterrichtszeiten soweit ihm möglich einzuhalten. Sollte ihm dies nicht möglich sein ist die TutoRing hierüber zeitnah (24 Stunden vor Unterrichtsbeginn) zu informieren; ein Nachholtermin kann in diesem Fall ggf. vereinbart werden. Bei unangekündigtem Stundenausfall besteht kein Anspruch auf Ersatz.

VII Erhebung von Daten
Persönliche Informationen, die im Rahmen des Nachhilfeunterrichts erhoben werden, werden von TutoRing vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Bitte beachten Sie hierzu unsere Datenschutzerklärung

VIII Ausschluss verfassungsfeindlicher Tendenzen
TutoRing distanziert sich hiermit ausdrücklich von Organisationen, die im Bereich Nachhilfeunterricht tätig sind und vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Das Pädagogische Konzept von TutoRing steht in keiner Verbindung zu den Lehren des Scientology Gründers L. Ron Hubbard.
TutoRing Nachhilfe distanziert sich hiermit ausdrücklich von diesen Lehren.

IX Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist soweit nichts anderes vereinbart Mosbach.

X Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

XI Gültigkeit der Bestimmungen
Diese Bestimmungen erhalten mit dem 12.01.2021 Gültigkeit und sind fester Bestandteil des Vertragsverhältnisses mit der TutoRing.

Buchen, den 12.01.2021

gez.
Benjamin Doth (geschäftsführender Inhaber)