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Jugendhilfe und Familienrecht

Unsere Fachkräfte sind für Sie in folgenden Bereichen der Jugendhilfe und des Familienrechts tätig:

Verfahrensbeistandschaft (§ 158 Abs. 2 FamFG)

Als Verfahrensbeistand haben wir die Aufgabe festzustellen, welche eigene Meinung oder Vorstellung das Kind im Hinblick auf das Umgangsrecht oder Sorgerecht hat. Bei einem Gerichtstermin bringen wir durch eine Stellungnahme sowohl das subjektive Interesse des Kindes (Wille des Kindes) als auch das objektive Interesse des Kindes (Wohl des Kindes) zum Ausdruck. Dabei prüfen wir, ob der durch das Kind geäußerte Wille authentisch ist, also tatsächlich den Wünschen des Kindes und nicht etwa Beeinflussungen eines Elternteils entspricht. Abschließend muss der Wille des Kindes – soweit es darauf ankommt – auch mit den objektiven Interessen des Kindes vereinbar sein. In der Regel führen wir ein oder mehrere Gespräche mit dem Kind und ggf. auch mit Eltern oder anderen Bezugspersonen.

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Umgangspflegschaft (§ 1684 BGB)

Ein Umgangsbegleiter fördert den Kontakt zwischen Kind und dem nicht mit ihm zusammenlebenden wichtigen Menschen wie z.B. Vater, Mutter, Geschwister, Großeltern oder sozialen Eltern (Beteiligte).
Begleiteter Umgang ist sinnvoll bei hohem Konfliktpotential der Beteiligten, schweren Loyalitätskonflikten des Kindes, Erstanbahnung des Kontaktes zwischen Kind und einem Beteiligten, Elternentfremdung und starken physischen oder psychischen Beeinträchtigungen eines oder mehrerer Beteiligter.
Während des Begleiteten Umgangs unterstützen wir als Umgangsbegleiter die Anbahnung und Entwicklung positiver förderlicher Kontakte zwischen Kind und Beteiligten. Die Häufigkeit und Intensität der Treffen wird dabei richterlich festgelegt.

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Beistandschaft in Verfahren der Kinder- und Jugendhilfe
(§ 13 SGB X)

Als Beistand in Verfahren der Kinder- und Jugendhilfe vertreten wir Familien bei konfliktbehafteten Situationen mit Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (z.B. Jugendamt, Einrichtung der Heimerziehung, u.a.).

Gerade bei sensiblen Themen (z.B. nach der Frage des Kindeswohls oder beabsichtigten Inobhutnahmen/Unterbringungen) fühlen sich Eltern zum Teil ohnmächtig bzw. hilflos und sind deshalb oft nicht in der Lage, ihre Interessen bzw. die Interessen des beteiligten Kindes oder der beteiligten Kinder zu vertreten.

Da auch Fachkräfte der Jugendhilfe nur Menschen sind, kommt es so häufig zu Missverständnissen oder Entscheidungen, die das subjektiv empfundene Kindeswohl aus Sicht der Familie gefährden, aus Sicht der Jugendhilfe jedoch angebracht bzw. angemessen erscheinen.

Als unbeteiligte bzw. neutrale Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe übernehmen wir in solchen Fällen die Vertretung der Familie, tragen Argumente zusammen und versuchen z.B. bei Gesprächen im Sinne unserer Auftraggeber zu vermitteln bzw. eine einvernehmliche Lösung im wohlverstanden Kindesinteresse zu finden.

Als Beistand der Familie haben wir hierbei vollumfängliches Vortrags- und Vertretungsrecht.

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Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII)

Kinder- und Jugendliche, die an einer seelischen Beeinträchtigung oder Behinderung leiden (z.B. Autismus, AD(H)S, u.a.) haben das Recht bzw. die Möglichkeit, zur Bewältigung des Schul- oder Kindergartenalltags eine Schulbegleitung bzw. Integrationshilfe zur Seite gestellt zu bekommen.

Die Schulbegleitung/Integrationshilfe besucht mit dem zu betreuuenden Kind die Schule bzw. den Kindergarten, unterstützt dieses bei der Alltagsbewältigung und leistet Hilfestellung bei individuellen Problemen z.B.im sozial-kommunikativen Bereich. Die Ziele und der Stundenumfang der Hilfe werden vorab durch das zuständige Jugendamt/Sozialamt (in Kooperation mit der Familie, dem Kindergarten und/oder der Schule) festgelegt und genehmigt.

Die Hilfe ist zeitlich befristet und hat das Ziel, dem Kind bzw. dem zu betreuuenden Jugendlichen eine vollständige Teilhabe zu ermöglichen, die keiner weiteren Unterstützung bedarf.

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Unsere Fachkräfte sind für Sie da:

Standort Buchen

Benjamin Doth

Mitglied im Fachverband Anwalt des Kindes e. V.

  • Kinder- und Jugendcoach (IPE)
  • Verfahrensbeistand, Umgangspfleger,
    Beistand in Verfahren der Kinder- und Jugendhilfe,
    Schulbegleiter/Integrationshelfer

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Standort Mosbach

Sandra Jäckle

  • Familienpädagogin
  • Verfahrensbeiständin, Umgangspflegerin,
    Schulbegleiterin/Integrationshelferin

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Standort Adelsheim

Heidi Göppert

  • Staatlich anerkannte Erzieherin
  • Verfahrensbeiständin, Umgangspflegerin,
    Schulbegleiterin/Integrationshelferin

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