Berufsvormundschaft
Rechtliche Verantwortung & Professionelle Begleitung: Berufsvormundschaft für junge Menschen


Wenn Eltern die elterliche Sorge für ihr Kind aufgrund von Krankheit, Tod oder Erziehungsunfähigkeit vorübergehend oder dauerhaft nicht ausüben können, bricht für junge Menschen eine Welt zusammen. In diesen Momenten sichert das Familiengericht durch die Anordnung einer Vormundschaft das rechtliche Fundament und Wohl des Kindes.
Als unabhängiges, selbständiges Institut für Vormundschaften und Pflegschaften führen wir professionelle Berufsvormundschaften und Ergänzungspflegschaften. Wir bieten Kindern und Jugendlichen eine verlässliche rechtliche Vertretung und persönliche Begleitung auf höchstem fachlichen Niveau.
Was ist eine Berufsvormundschaft?
Die gesetzlichen Weichen für eine zeitgemäße, am Kindeswohl orientierte Begleitung wurden durch die große Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts grundlegend modernisiert. Nach § 1774 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist die selbständige Führung von Vormundschaften durch qualifizierte Berufsvormünder fest im Gesetz verankert.
- Der gesetzliche Auftrag: Ein Vormund übernimmt die vollständige elterliche Sorge. Er vertritt den Minderjährigen als gesetzlicher Vertreter nach § 1789 Abs. 2 BGB.
- Die Pflegschaft: Stehen Eltern nur für Teilbereiche (z. B. Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmung oder gesundheitliche Angelegenheiten) nicht zur Verfügung, ordnet das Gericht eine Ergänzungspflegschaft an.
- Keine Haushaltsaufnahme: Die Berufsvormundschaft bedeutet eine rechtliche Vertretung und Koordination. Das Mündel lebt weiterhin in seiner gewohnten Umgebung, einer Pflegefamilie oder einer stationären Jugendhilfeeinrichtung.
Die enge Verzahnung mit dem Jugendamt
Eine erfolgreiche Berufsvormundschaft basiert auf einer kontinuierlichen, fachlichen Kooperation zwischen unserem Institut und dem zuständigen Jugendamt. Obwohl wir als Berufsvormünder gerichtlich bestellt und weisungsunabhängig agieren, arbeiten wir Hand in Hand mit den sozialen Diensten:
1. Abgrenzung der Aufgaben: Während wir die rechtliche Vertretung, die Vermögenssorge sowie die Personensorge steuern, gewährt das Jugendamt die notwendigen Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII.
2. Gemeinsame Hilfeplanung: In regelmäßigen Hilfeplangesprächen stimmen wir pädagogische Maßnahmen, schulische Förderungen und Therapien optimal ab, um die bestmögliche Entwicklung des jungen Menschen zu garantieren.
3. Bestellung im Bedarfsfall: Soweit das Jugendamt eine Vormundschaft nicht selbst als Amtsvormundschaft (nach § 1774 Abs. 1 Nr. 4 BGB) führen kann oder eine hochspezialisierte, fallintensive Führung notwendig ist, regt es beim Familiengericht die Bestellung unseres Instituts an.
Unsere Qualitätsmerkmale im Fokus der Rechtsreform
Seit dem Inkrafttreten der Reform stehen die Subjektstellung des Kindes sowie die Beachtung seines Willens im absoluten Zentrum des Handelns. Unser Institut setzt diese gesetzlichen Vorgaben strikt um:
- Mündelkontakt als oberste Pflicht: Nach § 1790 Abs. 3 BGB halten wir engen persönlichen Kontakt zu den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen. Diese regelmäßigen Besuche stellen sicher, dass alle Entscheidungen auf echten persönlichen Einblicken basieren.
- Beteiligung und Mitbestimmung: Wir beteiligen die jungen Menschen aktiv an allen sie betreffenden Entscheidungen. Ihr Wille und ihre Wünsche fließen maßgeblich in die Ausgestaltung der Vormundschaft ein.
- Professionelle Fallführung: Als selbständiges Institut sichern wir eine kontinuierliche, professionelle Vertretung auch in komplexen Fallkonstellationen – beispielsweise bei der Vertretung unbegleiteter minderjähriger Ausländer oder bei anspruchsvollen Fragen der Vermögenssorge.
Die Vergütung unserer Arbeit erfolgt rechtskonform auf Basis des Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetzes (VBVG) direkt über das zuständige Familiengericht.


Dein Vormund vertritt dich
Die InformationsbroschüreWenn Eltern die Verantwortung für ihr Kind nicht übernehmen können, bekommt es einen Vormund oder eine Vormundin. Die Broschüre erklärt jungen Menschen, welche Rechte sie dann haben und welche Aufgaben der Vormund/die Vormundin hat. Im zweiten Teil des Heftes finden Eltern, Betreuerinnen und Betreuer und Pflegeeltern grundlegende Informationen zur Vormundschaft.
Kontakt & Beratung
Suchen Sie als Jugendamt, Familiengericht oder betroffene Familie eine qualifizierte, unvoreingenommene und engagierte Vertretung für einen jungen Menschen? Unsere Berufsvormundschaft steht Ihnen gerne zur Verfügung.


Vormundschaften/Pflegschaften
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D-74722 Buchen (Odenwald)
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Benjamin Doth, BA Professional Sozialwesen
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